Folge 11

  • «Abstimmungs-Arena»: Überwachung Sozialversicherte

    Folge 11
    Sollen Sozialversicherungen Detektive einsetzen können, um Missbrauch aufzudecken? Unter welchen Bedingungen und mit welchen Mitteln sollen Versicherte überwacht werden? Befürworter sagen, das neue Gesetz sei notwendig und verhältnismässig. Kritiker befürchten hingegen eine grenzenlose Überwachung.
    Damit Sozialversicherungen wie Invaliden- oder Unfallversicherung auch in Zukunft mit Detektiven mutmassliche Betrüger überwachen können, braucht es eine neue rechtliche Grundlage. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so entschieden. Doch gegen den neuen Überwachungsartikel wurde das Referendum ergriffen.
    Auch das Referendumskomitee will Versicherungsmissbrauch bekämpfen. Aber die neuen Regeln gehen ihm zu weit. Die Versicherungen könnten praktisch grenzenlos Überwachungen durchführen, sagen die Gegner. Das Gesetz ermögliche es zum Beispiel, Versicherte sogar in ihren Wohnungen zu überwachen – etwa, wenn die Detektive durch ein Fenster hindurch ins Wohn- oder Schlafzimmer filmen. Zudem kritisieren die Gegner, dass kein Richter über den Eingriff in die Privatsphäre entscheide.
    Stimmt nicht, sagen die Befürworter. Das Gesetz setze der Überwachung die
    notwendigen Grenzen und schütze die Rechte der Betroffenen. Das Gesetz sei so zu verstehen, dass Versicherte nur im öffentlichen Raum sowie auf frei einsehbaren Balkonen oder in Gärten beobachtet werden dürften. Der Blick in Wohn- und Schlafzimmer sei nicht zulässig, so die Befürworter. Zudem werde man informiert, wenn man überwacht worden ist, so könne man sich vor Gericht wehren.
    Ist das Gesetz gut und wichtig, um Versicherungsmissbrauch zu bekämpfen?
    Oder hat das Gesetz gravierende Mängel und sollte vom Parlament nachgebessert werden?
    Als Befürworter der Vorlage begrüsst Jonas Projer in der «Abstimmungs-Arena»:
    Alain Berset, Bundesrat
    Gegen die Vorlage treten an:
    Dimitri Rougy, Komitee «Versicherungsspione Nein»
    Silvia Schenker, Nationalrätin SP/​BS
    Balthasar Glättli, Nationalrat Grüne/​ZH
    Benjamin Gautschi, JGLP und Co-Präsident liberales Komitee «Nein zur Kamera im Schlafzimmer»
    Markus Schefer, Professor für Staats- und Verfassungsrecht
    Weitere Befürworter der Vorlage:
    Ruth Humbel, Nationalrätin CVP/​AG
    Heinz Brand, Nationalrat SVP/​GR
    Monika Dudle-Ammann, Präsidentin IV-Stellen-Konferenz
    Jürg Brechbühl, Direktor Bundesamt für Sozialversicherungen (Text: SRF)
    Original-TV-PremiereFr 26.10.2018SRF 1

Cast & Crew

Streaming & Mediatheken

Sendetermine

Sa 27.10.2018
02:55–04:05
02:55–
Fr 26.10.2018
22:25–23:40
22:25–

evtl. ältere Sendetermine sind noch nicht erfasst

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