Staffel 2, Folge 3

  • 6. Verurteilung wegen Totschlags

    Staffel 2, Folge 3
    Im September 2015 verschwindet die 23 Jahre alte Judith Thijsen spurlos. Eine Woche später findet ihr eigener Vater ihre Leiche im Loccumer Klosterwald, nackt, unter einem Holzstapel versteckt im Dickicht. Ingo Zamperoni rollt im Gespräch mit vier Schöffen den Fall auf, in dem die Polizei erst ein halbes Jahr später und nach mehreren Ermittlungspannen eine DNA-Spur auf einem Kaugummipapier ausgewertet hat, das neben der Brille des Opfers gefunden wurde. Die Spur führt zu einem verurteilten Sexualstraftäter, der in unmittelbarer Nähe im Maßregelvollzug wegen seiner Alkoholsucht behandelt wird. Trotz angeordneter Sicherungsverwahrung befand er sich zum Tatzeitpunkt auf unbegleitetem
    Freigang.
    Bei der Rückkehr hatte er Kratzspuren im Gesicht, die der Polizei nicht gemeldet wurden. Vor Gericht gibt er an, das Opfer nicht zu kennen und plädiert auf unschuldig. Die Richter verurteilen ihn auf der Basis von Indizien zu elfeinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung wegen Totschlags. Eindeutige Mordmerkmale seien nicht festzustellen, im Zweifel für den Angeklagten. Judiths Familie geht in Revision. Sie will derzeit eine Verurteilung wegen Mordes erreichen. Ingo Zamperoni und die vier Schöffen analysieren den Fall und diskutieren die Frage: Wie gerecht und wie riskant ist es, Mehrfachtätern unbegleiteten Freigang zu gestatten? (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereDi 29.10.2019NDR

Cast & Crew

Sendetermine

Di 29.10.2019
22:00–22:45
22:00–
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